Die kontinuierliche Verbesserung der verbrauchsrelevanten Prozesse ist das Ziel eines betrieblichen Energiemanagementsystems. Um die Effizienz der eingesetzten Energien zu verbessern und nachhaltig zu steigern, ist eine systematische Erfassung der Energiedaten notwendig. Dies führt zu Transparenz über die Energieverbräuche der Produktionsbereiche und Abteilungen und eine verursachungsgerechte Zuordnung der Energiekosten.Die Norm ISO 50001 gibt Unternehmen konkrete Anforderungen an die Einführung und Umsetzung eines Energiemanagementsystems.
Ein systematisch geführtes Energiemanagement sollte die Grundlage für jede energiespezifische Maßnahme im Unternehmen darstellen. Effizienzsteigerungen durch Einzelmaßnahmen können zu Einsparungseffekten führen. Jedoch können diese Erfolge ohne systematische Verfolgung der Energieziele schwer gesteuert und verfolgt werden, was wiederum zu einer Verschlechterung der Werte führen kann.
Ein Energiemanagementsystem dient hier der Verwirklichung und Verfolgung von Energiezielen. Die hier erzielten Einspareffekte können nun konsequent verfolgt und erhalten werden und durch gezielte Investitionen erhalten bzw. ausgebaut werden.
Der Begriff Energiemanagementsystem (EnMS) umfasst die Gesamtheit miteinander zusammenhängender oder interagierender Elemente zur Einführung einer Energiepolitik und strategischer Energieziele, sowie Prozesse und Verfahren zur Erreichung dieser strategischen Ziele.
„Energiemanagement ist die vorausschauende, organisierte und systematisierte Koordination von Beschaffung, Wandlung, Verteilung und Nutzung von Energie zur Deckung der Anforderungen unter Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Zielsetzungen“.
Um vom Spitzenausgleich profitieren zu können, ist ein zertifiziertes Energiemanagementsystem, ein Umweltmanagementsystem oder ein alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz Voraussetzung. Der Spitzenausgleich ist beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen.
Stromkostenintensive Unternehmen müssen zur Reduzierung ihrer EEG-Umlage ebenfalls ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem oder auch ein alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz vorweisen. Der Antrag ist elektronisch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu stellen.
Unternehmen können finanzielle Förderung für die Einführung eines Energiemanagementsystems beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragen.
Die Höhe der Zuwendungen beträgt:
Die Gesamtsumme der Zuwendungen ist auf maximal 20.000 Euro pro Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten beschränkt. Weitere Details zur Förderung, zum Antragsverfahren und zum Online-Antragsformular finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Das EDL-G ist zum 15. April 2015 geändert worden. Seit 21. April ist es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit gültig. Das bedeutet, dass alle Unternehmen, die nach EU-Definition nicht als kleine oder mittlere Unternehmen gelten, Energieaudits oder ein zertifiziertes Energiemanagementsystem bis 5.12.2015 nachweisen müssen (dann alle vier Jahre). Nach dem EDL-G verpflichten sich „Nicht-KMU Unternehmen“ ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Und das unabhängig von Steuererleichterungen und insbesondere auch für Unternehmen des nicht produzierenden Gewerbes. Das sind insgesamt ca. 50.000 Unternehmen in Deutschland. Ein Energieaudit wird vom Gesetzgeber mit Kosten von 4.000€/Audit eingeschätzt. Ein Energiemanagementsystem rechnet sich somit nur bei gleichzeitigen steuerlichen Vergünstigungen und/oder einem hohen Einsparpotenzial.